AGB – American Trucks und Cars Klarmann
ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN FÜR US TRUCKS & CARS
I. Allgemeines
II. Besondere Pflichten der Mieter
1. Allgemeines
2. Führungsberechtigung
3. Obhutspflicht
4. Nutzungsbeschränkung
5. Auslandsfahrten
6. Anzeigepflicht bei Unfall
7. Mietdauer und Rückgabe
8. Mietpreis
III. Pflichten des Vermieters
1. Versicherung, Haftung
2. Wartung
3. Reparatur
4. Technischer Defekt
IV. Haftung der Mieter bzw. Fahrer
V. Weitere Vereinbarungen
VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN FÜR WOHNTRAILER
I. Allgemeines
II. Besondere Pflichten der Mieter
1. Allgemeines
2. Führungsberechtigung
3. Obhutspflicht
4. Nutzungsbeschränkung
5. Auslandsfahrten
6. Anzeigepflicht bei Unfall
7. Mietdauer und Rückgabe
8. Mietpreis
9. Rücktritt durch den Mieter
10. Rücktritt durch den Vermieter
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service
1. Geltungsbereich
Nachfolgende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit widersprochen. Wirksame Mietverträge kommen erst durch die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service zustande. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden haben nur durch eine schriftliche bzw. fernschriftliche Bestätigung von KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service Gültigkeit. Alle Angebote von KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service sind freibleibend und unverbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis berechnet sich auf Zeitbasis, Mindestmietdauer 1 Stunde. Berechnet wird ab Einsatzort, zuzüglich eventueller Anfahrtskosten, Park- und Mautgebühren, sowie Sonderleistungen (z. B. Barnutzung). Der Mietpreis beinhaltet 19 % MwSt., Benzin, Versicherung und Chauffeur. Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dann sind die Anzahlungen unverzüglich nach Auftragsbestätigung zu zahlen. Diese wird je nach Auftrag individuell festgelegt. In der Regel beträgt diese ca. 1/3 des Gesamtmietpreises. Der restliche Mietpreis wird vor Beginn des Auftragstermins gezahlt. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service dem Kunden Zinsen in Höhe der zurzeit üblichen Gebühren und Mahngebühren von 5,00 € je Mahnung.
3. Auftragsinhalt
Bei Auftragserteilung übermittelt der Mieter der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service alle wesentlichen Informationen, die zur Durchführung des Vertrages notwendig sind. Insbesondere betrifft das die Änderung von Name, der Anschrift, des Rechnungsempfängers, Anzahl der Fahrgäste, Gepäck, Anzahl und Art etwaiger Kindersitze, Termine, Routen oder Sonderwünsche bezüglich der Barnutzung. Bei Änderung dieser Daten müssen diese unverzüglich an KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service übermittelt werden. Ferner werden alle Fahrgäste über diese AGB´s insbesondere hinsichtlich der Gurtpflicht und dem Rauchverbot informiert.
4. Mängelrüge
Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Fahrer mitzuteilen. Eine nachträgliche Anerkennung gilt als ausgeschlossen. Der Kunde haftet für alle Schäden und Verunreinigungen, die er bzw. seine Fahrgäste verursacht haben. Der Diebstahl von Gläsern oder anderem Inventar wird in Rechnung gestellt.
6. Vertragsstornierung/ Rücktritt
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service haftet gegenüber dem Mieter auf Schadensersatz nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Erfolgt die Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn, ist sie kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Anteil des vereinbarten Mietpreises als Aufwendungsersatz berechnet. Dieser beträgt 30 % vom Auftragspreis, jedoch mindestens 50,00 €. Anderweitige Aufwendungen werden unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung vollständig berechnet. Dies gilt insbesondere für die Bestellung von Frischblumendekorationen und anderen Sonderleistungen. Im Falle von Einwirkungen höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) oder anderer wirtschaftlicher Folgen (Stau, Sperrungen, Pannen, Unfälle, Regionale Fahrverbote, usw.) ist die Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service von ihrer Leistungspflicht befreit und eine Haftung ausgeschlossen.
7. Beförderung
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Es gelten im Übrigen die Regelungen der STVO. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Fahrers zuwider oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist die Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service vertreten durch den Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall wird der volle Mietpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet. Nach vorheriger Absprache ist das Mitbringen von Speisen und Getränken erlaubt. Im Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
8. Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerung, z. B. Stau, Umwege durch Straßensperren gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerung beruht auf dem Verschulden der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service.
9. Datenschutz
Die Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch die von der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service angefertigt Bildmaterial für Werbezwecke verwendet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies ausdrücklich gegenüber der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service erklären.
10. Haftung des Kunden sowie der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service
Der Mieter haftet für alle von ihm oder von den Fahrgästen hervorgerufenen Schäden. Vom Kunden angebrachte Dekorationen sind von ihm wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden, insbesondere am Lack des Fahrzeugs. Risiken von Film- und Fotoaufnahmen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind vom Kunden durch eine Zusatzversicherung zu versichern. Bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, insbesondere bei Vorsatz und unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel haftet der Mieter gegenüber der Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service auf Schadensersatz. Die Firma KLARMANN-LEMBACH American Limo-Service ist verpflichtet, ein verkehrssicheres und regelmäßig gewartetes Fahrzeug bereitzustellen. Außerdem muss das Auto in einem top Zustand, ohne Verschmutzungen übergeben werden.
Bedingungen mietweiser Überlassung – gültig für Mieter
I. Allgemeines
1. Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen, sowie für alle im Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen KLARMANN-LEMBACH und dem Mieter.2. Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, KLARMANN-LEMBACH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Mietbedingungen von KLARMANN-LEMBACH gelten auch dann, wenn KLARMANN-LEMBACH in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters ist. 3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Zustimmung von KLARMANN-LEMBACH.
II. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (Mietschein) und durch die Übergabe des Mietgegenstandes von KLARMANN-LEMBACH an den Mieter zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen. 2. KLARMANN-LEMBACH ist berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen.
III. Mietdauer, Transportkosten
1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe, bzw. des vereinbarten Tages des Mietgegenstandes von KLARMANN-LEMBACH an den Mieter. 2. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Wurde keine Mietzeit vereinbart, endet der Vertrag mit Rückgabe des Mietgegenstandes. 3. Die Anlieferung und Rückbringung (Selbstabholung, Transport durch die Firma KLARMANN-LEMBACH oder Transport durch Drittfirmen/Spediteure) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. 4. Falls der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die erforderliche Ausrüstung und dabei mitzuführenden Papiere verfügt.
IV. Mietberechnung
1. Grundlage für die Mietberechnung ist unsere jeweilige Staffel-Mietpreisliste. Dazu kommt gegebenenfalls die anteilige Versicherungsprämie lt. ABMG 92. Diese beträgt 10% der Mietsumme mit einer Selbstbeteiligung von 2.500,— € zzgl. MwSt. Der Mietberechnung wird als Tagesmiete die normale Schichtzeit von täglich bis zu 8 Betriebsstunden zugrundegelegt. Bei Überschreitung dieser Schichtzeit wird für jede weitere Stunde (bis max. 4 Stunden) 1/8 des Tagessatzes zusätzlich berechnet. Bei einer Überschreitung ab 5 Stunden wird ein zweiter Tag berechnet. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll auch genutzt wurde. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand auch an den Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, hat er dies der Firma KLARMANN-LEMBACH mitzuteilen. Eine stundenweise Vermietung kann nicht erfolgen! 2. Die Staffelung der Mietpreise richtet sich nach dem Zeitraum der Mietdauer zwischen Abholung und Rücklieferung. Die Tagesmiete pro Tag gilt von 1 – 4 Arbeitstagen Die Wochenmiete pro Tag gilt von 5 – 19 Arbeitstagen Die Monatsmiete pro Tag gilt ab 20 Arbeitstagen un- unterbrochener Mietzeit. 3. Stillstandzeiten sind im Voraus anzumelden und zu genehmigen. 4. Die Mietpreise unserer Staffel-Mietpreisliste sind immer pro Tag in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise verstehen sich ohne Personal, Transport, Betriebsstoffe, Reinigung und Maschinenbruchversicherung. 5. KLARMANN-LEMBACH erhält die Mietmaschine im gleichen Zustand, gereinigt und vollgetankt zurück. Andernfalls werden Reinigungskosten und Betriebsstoffe in Rechnung gestellt. 6. Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe wird dem Mieter verrechnet.
V. Anzeige von Mängeln
1. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe des Mietgegenstandes Mängel und Beschädigungen anzuzeigen. KLARMANN-LEMBACH übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von Ihm geplanten Zweck verwenden kann. 2. Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen erfolgen ausschließlich durch KLARMANN-LEMBACH.
VI. Pflichten des Mieters
1. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle Risiken. 2. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er mit der Funktion der Maschine vertraut ist. Er ist verpflichtet den Mietgegenstand nur von Personen nutzen zu lassen, die über eine zum Führen des Mietgegenstandes notwendige Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KLARMANN-LEMBACH. 3. Für etwaige in Ausfallzeiten der Geräte und Folgeschäden eintretende Verluste oder sonstige Nachteile des Mieters haftet KLARMANN-LEMBACH nicht. 4. Der Einsatz des Mietgegenstandes, im Interesse oder Auftrag Dritter Personen ist nur mit Zustimmung von KLARMANN-LEMBACH zulässig. Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen Dritte an KLARMANN-LEMBACH ab. Er verpflichtet sich Anschriften dritter Personen, sowie die Belege über die Höhe seiner Ansprüche sofort KLARMANN-LEMBACH zu benennen. 5. Pfändungen des Mietgegenstandes oder ähnliche Einwirkungen hat der Mieter sofort zu melden. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe hat der Mieter Wertersatz zu leisten, jedoch das Mietentgelt bis zum Wertersatz weiter zu entrichten. KLARMANN-LEMBACH kann den Mietgegenstand zur Geschäftszeit stets besichtigen. 6. Überbeanspruchung ist unstatthaft. Wartung und Pflege, Beachtung der Betriebsanleitung, tägliche Ölstandkontrolle, Ölwechsel und Schmierung dringend geboten. Bei Reparaturen sind nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zulässig.
VII. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Die Mietrechnungen (Miete des Gerätes + die angefallenen Nebenkosten) sind nach Eingang der Rechnung sofort netto zahlbar. 2. KLARMANN-LEMBACH steht es zu, eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Die angefallenen Nebenkosten werden nach Ende der Mietzeit gesondert abgerechnet. 3. Bei entsprechender Mietdauer kann KLARMANN-LEMBACH eine Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 5 Mietwochen fordern. Eine Aufrechnung gegen Mietentgelt oder Nebenkosten ist ausgeschlossen. 4. Kommt der Mieter mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug wird er mit den banküblichen Verzugszinsen belastet. Zusätzlichen Schaden trägt der Mieter gesondert. KLARMANN-LEMBACH ist auch berechtigt, den Mietgegenstand sofort zurückzuholen.
VIII. Abkauf der Maschine
1. Ein Abkauf des gemieteten Gerätes ist möglich. Dabei wird die Mietrechnung in einem angemessenen Teil angerechnet. 2. Ein Mietkauf des gemieteten Gerätes ist möglich. Dabei werden von der berechneten Miete, bei Übernahme binnen 2 Monate 85 %, bei Übernahme binnen 4 Monate 80 % und bei Übernahme binnen 12 Monate 70 % angerechnet. 3 . Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Maschine im Zustand wie vorhanden und besichtigt gekauft ist. Anspruch auf jegliche Gewährleistung oder Mängelhaftung verfällt.
IX. Sonstiges
1. Die Lieferung von Waren, insbesondere von Ersatzteilen an den Käufer/ Mieter erfolgt nach Listenpreisen zu obigen Bedingungen, stets unter dem Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten. 2. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Erklärungen nicht ausdrücklich befugter Personen sind nicht wirksam. Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mieters/ Käufers ist Haßfurt. 2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ist das Amtsgericht Haßfurt, ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit zulässig.

AGB von American Trucks & Cars mit den Marken Jeep, RAM, Dodge, Ford, Cadillac und Chevrolet – auch im Autohaus in Bamberg.